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Anträge in der Schwangerschaft: Wir helfen euch weiter!

Artikel
Apr 25, 2022
6 mins

Erfahrt hier, was ihr in Anspruch nehmen könnt und welche Ämtergänge und Anträge auf euch warten.

Euer Baby ist unterwegs – Herzlichen Glückwunsch! In Deutschland könnt ihr für euer kleines Familienglück einiges an Hilfen und finanzieller Unterstützung bekommen. Erfahrt hier, was ihr in Anspruch nehmen könnt und welche Ämtergänge und Anträge auf euch warten.

Gelder, Mutterschutz, Elternzeit, Urkunden und mehr… Es gibt viele Anträge in der Schwangerschaft und nach der Geburt zu stellen. Als frischgebackene Eltern werdet ihr vom deutschen Staat in vielerlei Hinsicht unterstützt: Ihr könnt finanzielle Zuschüsse in Form von Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Kindergeld beantragen. Außerdem habt ihr Anspruch auf ganze drei Jahre Elternzeit. Mit unserer Übersicht zu Anträgen in der Schwangerschaft könnt ihr euch ganz unkompliziert und schnell informieren, auch was Themen wie die Geburtsurkunde oder Krankenversicherung eures Kindes angehen. So bleibt noch mehr Zeit, euch auf euer Kleines zu freuen!

Ich bin schwanger, was kann ich beantragen?

In der Schwangerschaft gibt es einiges, das beantragt werden kann und erledigt werden sollte. Dazu gehören Mutterschutz, Mutterschaftsgeld, Elternzeit, bei unverheirateten Paaren die Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung sowie verschiedene Arten an finanzieller Unterstützung für Schwangere.

Ein kleiner, aber wichtiger Tipp vorweg: Es lohnt sich, die Ämtergänge so bald wie möglich zu erledigen. So könnt ihr die letzten Schwangerschaftswochen ganz entspannt genießen!

Mutterschutz

Bist du schwanger, giltst du als besonders schutzbedürftig. Wenn du berufstätig bist, muss dein Arbeitgeber einige Vorschriften einhalten, um diesen Schutz zu gewährleisten. Dazu gehören Beschäftigungsverbote in einigen Berufen sowie Vorschriften, was die Arbeits- und Pausenzeiten angeht. Damit der Mutterschutz auch greifen kann, solltest du deinen Arbeitgeber rechtzeitig in Kenntnis setzen. Viele werdende Mütter warten dennoch die ersten zwölf Wochen ab.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Wo? Beim Arbeitgeber.
     
  • Wann? Damit alles glatt läuft, empfiehlt es sich, den Arbeitgeber möglichst frühzeitig zu informieren. Es gibt aber keine gesetzliche Regelung, bis wann du den Mutterschutz anmelden musst.
     
  • Welche Unterlagen? Formloses Schreiben, eventuell frauenärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft.

Mutterschaftsgeld

Mit dem Mutterschaftsgeld wird gesetzlich deine finanzielle Versorgung, während du im Mutterschutz bist, gesichert. Du erhältst in dieser Zeit Geld in der Höhe deines durchschnittlichen Nettogehalts der letzten drei Monate vor dem Mutterschutz. Dies setzt sich folgendermaßen zusammen: Von der gesetzlichen Krankenkasse bekommst du bis zu 13 Euro täglich und dein Arbeitgeber zahlt die Differenz. Bist du selbst in keiner gesetzlichen Krankenkasse Mitglied, kannst du Mutterschaftsgeld in Höhe von einmalig 210 Euro beim Bundesversicherungsamt beantragen.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Wo? Bei der Krankenkasse, wenn du gesetzlich versichert bist; sonst beim Bundesversicherungsamt.
     
  • Wann? Spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.
     
  • Welche Unterlagen? Frauenärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft/den Geburtstermin, formloser Brief oder - wenn vorhanden - Formular der Krankenversicherung, Arbeitgeberbescheinigung.

Elternzeit

Jedes Elternteil darf sich insgesamt drei Jahre nach der Geburt und bis zum 8. Geburtstag des Kindes freistellen lassen. Diese Zeit könnt ihr flexibel nehmen, müsst aber einige Regelungen beachten, die davon abhängen, ob ihr die Elternzeit bis zum 3. Geburtstag des Kindes in Anspruch nehmt und wann euer Kind geboren wurde. Auch wenn ihr währenddessen in Teilzeit arbeiten wollt, wäre es gut, dies gleich mitzubeantragen.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Wo? Beim Arbeitgeber.
     
  • Wann? Spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit.
     
  • Welche Unterlagen? Schriftlicher Antrag mit geplanter Dauer der Elternzeit.
artikel finanzielle unterstuetzung

Vaterschaft und Sorgerechtserklärung

Seid ihr unverheiratet, muss die Vaterschaftsanerkennung zusätzlich beantragt werden. Wenn ihr das noch vor der Geburt erledigt, kann der Vater direkt in die Geburtsurkunde des Babys mit aufgenommen werden. Da das Sorgerecht bei unverheirateten Paaren automatisch bei der Mutter liegt, sollte ein gemeinsames Sorgerecht extra eingetragen werden.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Wer? Unverheiratete Paare.
     
  • Wo? Beim Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder Notar.
     
  • Wann? Vor oder nach der Geburt.
     
  • Welche Unterlagen? Geburtsurkunden beider Eltern, Personalausweise, Mutterpass oder die Geburtsurkunde des Kindes und die Zustimmung der Mutter.

Finanzielle Unterstützung für Schwangere: Hilfe in finanziellen Notlagen

Schwangere mit keinem oder sehr geringem Einkommen können bei der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens" einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen.

Formulare und Hilfe gibt es auch bei folgenden anerkannten Beratungsstellen:

  • Caritas
     
  • Diakonisches Werk
     
  • Arbeiterwohlfahrt
     
  • Pro Familia
     
  • Deutscher Familienverband

Für Familien ab drei Kindern und Alleinerziehende werden auch über die Landesstiftung "Familie in Not" Zuschüsse vergeben. Anträge nehmen die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, der Sozial-, Jugend- und Gesundheitsämter entgegen.

Anträge nach der Geburt

Euer Baby ist endlich da – juhu! Jetzt geht es direkt weiter mit den nächsten Anträgen nach der Geburt. Dazu gehört, die Geburtsurkunde ausstellen zu lassen, die Krankenversicherung zu regeln, Kinder- und Elterngeld zu beantragen sowie das Kind im Einwohnermeldeamt zu melden.

Geburtsurkunde

Nach der Geburt eines Kindes muss diese gemeldet und das Kind in das Geburtsregister eingetragen werden. Kommt euer Baby in einem Krankenhaus oder einer ähnlichen Einrichtung zur Welt, ist der Träger dieser Einrichtung verpflichtet, eine schriftliche Geburtsanzeige in amtlicher Form beim Standesamt zu erstatten. Die Geburtsurkunde ist ein sehr wichtiges Dokument, das ihr für alle nachfolgenden Anträge braucht.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Wo? Im Standesamt des Geburtsortes oder im Krankenhaus.
     
  • Wann? Innerhalb einer Woche nach der Geburt.
     
  • Welche Unterlagen? Bargeld für die Kosten der Geburtsurkunde (ca. 10 Euro, kann je nach Bundesland variieren, plus ca. 5 Euro für jede weitere), Geburtsurkunden der Eltern, Personalausweise der Eltern.
    Verheiratete Eltern: Geburtsbescheinigung der Klinik, Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde.
    Unverheiratete Eltern: Vaterschaftsanerkennung, Zustimmung der Mutter, Sorgerechtserklärung, bei geschiedenen Paaren Eheurkunde und Scheidungsurteil.
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Krankenversicherung

Sind beide Elternteile gesetzlich krankenversichert, wird auch euer Baby automatisch und ohne zusätzliche Kosten in der Familienversicherung mitversichert. Einfach die Krankenkasse telefonisch über die Geburt informieren, die zugeschickten Formulare ausfüllen und wieder zurückschicken. Eine eigene Gesundheitskarte für das Kind sollte innerhalb von zwei Wochen ankommen.

Bei einer privaten Krankenversicherung müsst ihr euer Kind kostenpflichtig mit einer eigenen Versicherungspolice anmelden. Ist ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert, kann das Baby grundsätzlich in beide Versicherungen mitaufgenommen werden.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Wo? Bei der Krankenkasse eines der Elternteile.
     
  • Wann? so schnell wie möglich nach der Geburt.
     
  • Welche Unterlagen? extra Ausfertigung der Geburtsurkunde des Kindes für die Krankenkasse.

Einwohnermeldeamt

Nachdem die Geburtsurkunde ausgestellt wurde, schickt das Standesamt automatisch eine Meldung an das Einwohnermeldeamt. Dennoch solltet ihr euer Kind zusätzlich persönlich anmelden.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Wo? Im Einwohnermeldeamt des Wohnortes der Eltern.
     
  • Wann? So schnell wie möglich nach der Geburt.
     
  • Welche Unterlagen? Geburtsurkunde des Kindes, Personalausweis der Eltern, Vaterschaftsanerkennung.

Kindergeld

Kindergeld kann bis zu vier Jahre lang rückwirkend beantragt werden, eine rückwirkende Zahlung erfolgt aber nur für die letzten sechs Monate vor Eintragseingang. Verliert deshalb besser keine Zeit und kümmert euch lieber früher als später um den Kindergeldantrag!

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Wo? Bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit.
     
  • Wann? Möglich, sobald die Geburtsurkunde und Steuer-ID des Kindes ausgestellt wurden.
     
  • Welche Unterlagen? Antrag auf Kindergeld, Geburtsurkunde des Kindes, Steuer-ID des Kindes und der Eltern.

Elterngeld

Auch beim Elterngeld lohnt es sich, dieses so bald wie möglich zu beantragen, bestenfalls in den ersten drei Lebensmonaten. Denn eine rückwirkende Zahlung ist nur für maximal drei Monate möglich. Je nach Bundesland könnt ihr den Antrag auch online stellen. Die Höhe hängt vom Nettoeinkommen des Antragstellers ab. Eltern haben die Wahl zwischen dem sog. Basiselterngeld, das maximal 14 Monate lang gezahlt wird, und dem "Elterngeld plus", das für Eltern gedacht ist, die schnell wieder Teilzeit arbeiten möchten. In diesem Fall wird der monatliche Betrag geringer, dafür wird jedoch länger gezahlt. Informiert euch dazu beim Bundesministerium für Familie.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Wo? Elterngeldstelle
     
  • Wann? Nachdem die Geburtsurkunde ausgestellt wurde.
     
  • Welche Unterlagen? Antrag auf Elterngeld, Bescheinigung von der Krankenkasse, extra Ausfertigung der Geburtsurkunde für den Elterngeldantrag, Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Kopie der Personalausweise, Erklärung zum Einkommen, Steuer-ID der Eltern, Steuerbescheide der Eltern aus dem Kalenderjahr vor der Geburt, Lohn- und Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate.