Richtlinien und Vorgaben bei der Vermarktung von Babymilch | Baby&me

Warum schicken wir dir keine Probe der Pre- und 1er Babymilch zu?

Schwangerschaft
Artikel
Apr 27, 2021
3 mins

Für die Beratung und den Verkauf von PRE- und 1er Babymilch gibt es strenge gesetzliche Vorschriften.

Welche Richtlinien und gesetzliche Vorgaben wir bei der Vermarktung unserer Produkte berücksichtigen und warum für uns dieses Thema wirklich wichtig ist , möchten wir dir hier gerne kurz erläutern.

Bei Nestlé stehen die Förderung und der Schutz des Stillens an erster Stelle. Ganz in der Tradition unseres Gründers Heinrich Nestlé, dem Erfinder des Nestlé Kindermehls, der bereits 1869 sagte:  

„Während der ersten Monate wird die Muttermilch immer die natürlichste Kindernahrung sein und jede Mutter, die dazu in der Lage ist, sollte ihr Kind stillen.“

Zudem gelten bei Babymilch für Werbung, Verkauf und Beratung strenge Gesetze. In Deutschland regelt dies die so genannte Diätverordnung, die sich am WHO Kodex* orientiert.  

 

Nicht erlaubt sind laut Gesetz in Zusammenhang mit Säuglingsanfangsnahrung der Stufen PRE und 1:

  • Gewinnspiele und Rabatt-Aktionen
  • Werbung
  • Produktproben
  • Zugabe von kostenlosen Produkten / Promotion-Artikeln  

 

Was heißt das für Nestlé?  

Auf Basis der Empfehlungen und Gesetze haben wir bei Nestlé strenge Richtlinien erarbeitet.

Zum Beispiel weisen wir die Besucher unserer Website prominent auf die Wichtigkeit des Stillens hin. Vielleicht kannst du dich daran erinnern, den Hinweis schon ein- oder mehrmals bestätigt zu haben.

Strenge Richtlinien bei der Beratung  

Gerne beraten wir dich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Gesetzliche Vorgaben heißt, dass wir bei Fragen zu Anfangsnahrungen nicht über die auf der Packung bzw. dem Produktetikett stehenden Informationen hinaus beraten dürfen. Bei weitergehenden Fragen raten wir dir, dich vertrauensvoll an deinen Kinderarzt oder deine Hebamme zu wenden.

Natürlich versorgen wir Fachkräfte wie Kinderärzte und Hebammen regelmäßig mit allen wichtigen Informationen zu unseren Produkten, damit sie dich auf Basis eines fundierten Wissens bestmöglich fachlich beraten können. Denn wir als Nestlé sehen uns als Spezialist für Babynahrung – und das schon seit über 150 Jahren.

Selbstverständlich stehen wir dir auch jederzeit gerne für alle anderen Fragen rund um die Themen Ernährung und Pflege telefonisch, per E-Mail oder Live-Chat zur Verfügung. Für spezielle Fragen zu den Themen Stillen, Schwangerschaft und Geburt kannst du dich auch an unsere Hebamme und Stillberaterin Daniela Lauer wenden. Wir freuen uns, wenn wir dich mit unserer Erfahrung unterstützen können.

*Der WHO-Kodex

Der WHO-Kodex (1981 veröffentlicht) ist eine Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) der Vereinten Nationen (UN) für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten.   Ziel des Kodex ist die Gewährleistung einer sicheren und angemessenen Ernährung von Säuglingen. Dies beinhaltet die Förderung und den Schutz des Stillens ebenso wie das Sicherstellen der richtigen Verwendung von Muttermilchersatz, wenn Mütter nicht stillen können oder dies nicht möchten.   Der WHO-Kodex richtet sich als Empfehlung an die Regierungen der WHO Mitgliedsländer und wurde in den darauf folgenden Jahren in die beispielsweise europäische bzw. nationale Gesetzgebung umgesetzt. Bei uns in Deutschland regelt dies die Diätverordnung.

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